Vorteile der Mitgliedschaft
Trotz unserer vorläufigen Mitgliederaufnahmebeschränkung möchten wir Ihnen gerne die Vorteile einer Mitgliedschaft erläutern:
Als Mitglied unserer Genossenschaft werden Sie satzungsgemäß bei der Wohnungsvergabe bevorzugt. Dieses bedeutet, dass Sie einen Vorteil gegenüber einem Interessenten einer Wohnung haben, der nicht Mitglied unserer Genossenschaft ist.
Wir können Ihnen als Genossenschaft ein lebenslanges Wohnrecht bieten, das sogenannte Dauernutzungsrecht. Sie haben somit eine eigentumsähnliche Sicherheit, da es Genossenschaften nicht gewährt ist, einem Mieter zu kündigen, aufgrund von Eigenbedarf. Solange also keine vertrags- oder satzungswidrigen Verhaltensweisen durch den Mieter vorgefallen sind, ist es dem Mieter selber überlassen, wie lange er in seiner Wohnung wohnen möchte.
Als Mitglied sind Sie ein wichtiger Teil der Genossenschaft und haben die Möglichkeit bei Entscheidungen mitzuwirken. Alle Mitglieder haben das Recht an der jährlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen und besitzen hierbei jeweils ein Stimmrecht.
Das Geld, welches Sie hierfür investieren, ist somit gut angelegt. Sie bekommen hierauf eine Verzinsung von bis zu 4% p.a.
Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.