Öffentlich geförderte Wohnungen
Öffentlich geförderte Wohnungen sind Wohnungen, für die der Vermieter vergünstigte Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein erhalten hat und sich in diesem Zusammenhang verpflichtet, diese Wohnungen nur Personen zur Verfügung zu stellen, die auf dem freien Wohnungsmarkt Zugangsschwierigkeiten haben. So sollen auch Menschen mit begrenztem Einkommen adäquaten Wohnraum mieten können.
Auch ein Teil unseres Wohnungsbestandes ist öffentlich gefördert und unterliegt einer Mietpreis- und / oder Belegungsbindung.
Um eine öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein erforderlich. Für unsere geförderten Wohnungen ist es wichtig, dass dieser Wohnberechtigungsschein für Schleswig-Holstein ausgestellt ist.
Ob Sie berechtigt sind, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen, können Sie im Wohnungsamt / Rathaus erfragen.
Teilweise sind mit der öffentlichen Förderung auch Belegungsrechte der Kommunen verbunden. Das bedeutet, dass die Kommunen, in der sich die jeweilige öffentlich geförderte Wohnung befindet, die neuen Mieter für diese Wohnungen vorschlagen. Wir als Vermieter haben somit nicht die Möglichkeit Ihnen diese Wohnungen direkt anzubieten. Es kann daher also ebenfalls sinnvoll sein, sich im Rathaus der Kommune als wohnungssuchend zu registrieren.
Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich gerne an die jeweilige Stelle oder auch an unsere Mitarbeiter.