Tierhaltung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Haltung von Tieren in unseren Wohnungen, insbesondere von Hunden und Katzen, unserer vorherigen Genehmigung bedarf. Die Nachbarschaft darf grundsätzlich durch die Haltung von Tieren nicht beeinträchtigt werden.
Bitte benutzen Sie die folgenden Anträge und senden uns diese samt Anlagen unterzeichnet zurück:
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Hundehaltung folgendes:
Hunde, die in der Rasseliste einzelner Bundesländer aufgeführt sind (auch außerhalb Schleswig-Holsteins), können in unseren Häusern nicht gehalten werden und eine Genehmigung unsererseits wird nicht ausgesprochen.
Grundsätzlich gilt, dass der Hund nicht nur zu dem Halter, sondern ebenso zu der Wohnung, dem Haus und den Bewohnern passen sollte. Außerdem sind die Hunde nicht auf unseren Außenanlagen „Gassi“ zu führen; sollte versehentlich doch mal etwas nicht „angehalten“ werden können, ist der Kot von dem Halter entsprechend zu entfernen.
Bitte beachten Sie, dass Katzen ausschließlich in der Wohnung gehalten werden dürfen und weder über Balkon, Fenster oder Treppenhaus heraus gelassen werden dürfen.
Bei weiteren Fragen zur Tierhaltung sprechen Sie uns gerne an!