Häufig gestellte Fragen

Wohnen in einer Genossenschaft bietet viele Vorteile, allerdings sind damit natürlich auch zahlreiche Fragen verbunden. Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft, die Wohnungssuche und das Wohnen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Eine Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung.

Fragen zur Mitgliedschaft

Das ist aktuell gar nicht so einfach: Aufgrund des großen Interesses an unserer Genossenschaft können wir leider vorläufig keine weiteren Mitglieder mehr aufnehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Anmietung einer Wohnung jedoch auch durch Nichtmitglieder möglich.

Sollte es zu einer erfolgreichen Wohnungsvermittlung kommen, werden wir Sie obligatorisch auf eine Warteliste für Neumitglieder aufnehmen.

Sie stimmen also bereits zu diesem Zeitpunkt einer späteren Aufnahme als Mitglied zu, so dass Sie anschließend nach einer überschaubaren Wartezeit Mitglied unserer Genossenschaft werden können.

Anteile sind die „Eintrittskarte“ in die Genossenschaft. Wer sie erwirbt, wird Mitglied und kommt damit in den Genuss der Vorzüge unserer Genossenschaft.

Zum Eintritt reicht die Zeichnung von zwei Anteilen zu je € 200,00 zzgl. Eintrittsgeld in Höhe von € 30,00. Je nach Wohnungstyp und -größe können weitere Anteile hinzukommen.

Als Mitglied unserer Genossenschaft haben Sie viele Vorteile: Beispielsweise werden Sie gegenüber Nichtmitgliedern vorrangig bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt oder haben die Möglichkeit, an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung teilzunehmen und von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedern ein lebenslanges Wohnrecht, das sogenannte Dauernutzungsrecht.

Darüber hinaus werden Genossenschaftsanteile derzeit mit bis zu 4 % p. a. verzinst und sind somit ebenfalls eine gute Anlagemöglichkeit.

Kapitalerträge, die beispielsweise durch Dividenden erzielt werden, sind grundsätzlich zu versteuern. In Deutschland hat jedoch jeder Bürger einen Freibetrag. Dieser beläuft sich für Alleinstehende auf € 1.000,00 und für Paare auf € 2.000,00.

Um von diesem Freibetrag Gebrauch zu machen und somit Steuern zu sparen, ist das aktive Ausfüllen eines Freistellungsauftrags erforderlich.

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Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des Folgejahres gekündigt werden.

Reichen Sie die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft beispielsweise im Juni 2024 bei uns ein, wird diese zum 31.12.2025 wirksam.

Es gibt zahlreiche Gründe, warum sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie folglich keine Mitgliedschaft mehr benötigen, z. B. ein Umzug in eine andere Stadt oder in eine Wohnung außerhalb der Genossenschaft.

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft bei uns kündigen, steht Ihnen jedoch der komplette Wert Ihrer erworbenen Genossenschaftsanteile zu. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Wohnungsbaugenossenschaft spricht man vom sogenannten „Auseinandersetzungsguthaben“ (AGH), das sich aus den eingezahlten Genossenschaftsanteilen zzgl. einer eventuellen Dividende zusammensetzt.

Die Genossenschaft ist im Rahmen dieser „Auseinandersetzung“ allerdings berechtigt, eventuelle Forderungen gegenüber dem Mitglied gegen das Geschäftsguthaben aufzurechnen.

Bei uns wird das errechnete Auseinandersetzungsguthaben innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft ausgezahlt, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz.

Fragen zur Wohnungssuche

Hierfür stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung.

Sie können das Wohnungsbewerbungsformular entweder direkt online oder bei uns persönlich in unserer Geschäftsstelle im Rübekamp 2 in Pinneberg ausfüllen.

Prüfen Sie zudem bitte unsere aktuellen Wohnungsangebote und nehmen Sie bei Interesse an einer der Wohnungen gerne direkt Kontakt mit dem zuständigen Kundenmanager auf.

Für den Moment haben Sie damit alle nötigen Schritte erledigt. Ihre Wohnungsbewerbung ist nun für 6 Monate aktiv. Sobald wir Ihnen eine Wohnung entsprechend Ihren Wünschen und Angaben anbieten können, werden wir Ihnen ein Wohnungsangebot zukommen lassen.

Hier gibt es mehrere Punkte, die für Sie zu beachten sind: Bei der Vermietungsentscheidung können wir Sie ausschließlich berücksichtigen, wenn Sie uns termingerecht Ihre Unterlagen zukommen lassen.

Generell benötigen wir Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate oder einen aktuellen Leistungsbescheid sowie eine Mietübernahmeerklärung, eine aktuelle Vorvermieterbescheinigung und Ihre aktuelle SCHUFA-Auskunft (diese darf nicht älter als 6 Monate sein). Des Weiteren müssen Sie über eine Haftpflicht- und Hausratversicherung verfügen und uns diese bei Aufforderung nachweisen können.

Sofern Sie sich auf eine öffentlich geförderte Wohnung bei uns bewerben, reichen Sie uns bitte ebenfalls einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein ein. Wo, wie und wann Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen können und welche Vorteile Sie durch diesen haben, erfahren Sie hier.

Fragen rund um das Mietverhältnis

Die Haltung eines Hundes bedarf der Zustimmung unserer Genossenschaft. Bitte füllen Sie den Antrag auf Hundehaltung aus und reichen uns diesen inklusive der erforderlichen Unterlagen ein.

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Die Haltung einer Katze bedarf der Zustimmung unserer Genossenschaft. Bitte füllen Sie den Antrag auf Katzenhaltung aus und reichen uns diesen inklusive der erforderlichen Unterlagen ein. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, prüfen wir gerne Ihren Antrag.

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Hier gilt es zu unterscheiden: Die vollständige Untervermietung einer Wohnung an Dritte ist nicht gestattet. Bei der teilweisen Untervermietung einer Wohnung handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Handlung.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Zustimmung zur teilweisen Untervermietung aus und reichen uns diesen anschließend zur Prüfung ein.

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Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, können Sie Ihre Mietwohnung bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Ihre Kündigung muss zudem in Schriftform spätestens am 3. Werktag bei uns eingehen.

Im Detail bedeutet dies: Möchten Sie Ihre Wohnung beispielsweise zum 30.09.2024 kündigen, muss uns Ihre Kündigung spätestens am 03.07.2024 in schriftlicher Form vorliegen.

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, können Sie Ihren Stellplatz mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.

Die Kündigung muss zudem in Schriftform erfolgen.

Ja, denn die Durchführung oder Vornahme von Um-, An- und Einbauten sowie Installationen, die den Mietgegenstand nachhaltig verändern, gehört zu den zustimmungspflichtigen Handlungen eines Mieters.

Bitte setzen Sie sich gerne mit Ihrem Kundenmanager in Verbindung, damit wir prüfen können, ob wir Ihrem Vorhaben zustimmen können.

Insbesondere in einer Hausgemeinschaft ist die gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Uns ist bewusst, dass häufig auftretende Lärmbelästigungen und Ruhestörungen den Hausfrieden nachhaltig beeinträchtigen können. Bitte gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:

1. Sprechen Sie bitte zunächst direkt mit Ihren Nachbarn und verdeutlichen Sie, dass Sie sich gestört fühlen.
 

2. Tritt keine Besserung ein, informieren Sie bitte Ihren Kundenmanager über die regelmäßig auftretenden Störungen.
 

3. Bitte führen Sie parallel ein Lärmprotokoll über eine Dauer von mindestens 6 Wochen und notieren in diesem das Datum, die Uhrzeit sowie die Art der Störung oder Belästigung. Sollte ein Dritter die Störung bezeugen können, lassen Sie diese Person bitte ebenfalls das Protokoll unterzeichnen.


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Als Mieter benötigen Sie sowohl eine Hausrat- als auch eine Haftpflichtversicherung.

Die Informationen zur Beantragung einer Sperrmüllabholung entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Damit das Erscheinungsbild unserer Wohnanlagen durch die Ablage von Sperrmüll im öffentlichen Bereich möglichst wenig beeinträchtigt wird, stellen Sie diesen bitte erst am Abend vor der Abholung an die Straße.

Sie erhalten die Betriebskostenabrechnung in dem Jahr, das auf den Abrechnungszeitraum folgt.

Das heißt spätestens bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres.

Für die Meldung eines Schadens füllen Sie gerne unser Formular aus. Wir werden uns dann schnellstmöglich Ihrem Anliegen annehmen.

In dringenden technischen oder die Wohnung betreffenden Notfällen kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch unter der 01805 594500 unseren Notdienst.

Gerne können wir Ihnen die Arbeit abnehmen und die Miete monatlich von Ihrem Konto abbuchen. Füllen Sie hierfür einfach unser SEPA-Lastschriftformular aus.

Alternativ überweisen Sie bitte Ihre Miete monatlich im Voraus und spätestens am 3. Werktag an folgendes Bankkonto:

VR Bank in Holstein eG
Kto.-Nr. : 336690
BLZ : 221 914 05
IBAN: DE51 2219 1405 0000 3366 90
Swift-BIC: GENODEF1PIN

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Vertragsnummer an.

Bitte überweisen Sie die Kaution spätestens 48 Stunden vor der Schlüsselübergabe unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf folgendes Bankkonto:

VR Bank in Holstein eG
Kto.-Nr. : 336690
BLZ : 221 914 05
IBAN: DE51 2219 1405 0000 3366 90
Swift-BIC: GENODEF1PIN

Ihre Vertragsnummer finden Sie auf der ersten Seite Ihres Mietvertrags.

Wenn sich die Müllschleuse nicht öffnet oder Sie Ihren Zugangs-Chip verloren haben, setzen Sie sich bitte direkt mit der Firma Innotec telefonisch unter der 0800 4666832 in Verbindung.

Bitte wenden Sie sich, wenn eine Störung Ihrer Rauchwarnmelder vorliegt, direkt an die Firma Techem GmbH unter der 0800 2001264. Weitere Informationen rund um Ihre Rauchwarnmelder entnehmen Sie bitte den folgenden Informationsblättern: Datenblatt Rauchwarnmelder und Mögliche Ursachen bei Störungen.

Bei technischen oder die Wohnung betreffenden Notfällen innerhalb unserer Servicezeiten setzen Sie sich bitte direkt telefonisch mit uns unter der 04101 5945-0 in Verbindung. Außerhalb unserer Servicezeiten sowie am Wochenende und an Feiertagen steht Ihnen für Notfälle, wie zum Beispiel bei einem Rohrbruch unser Notdienst zur Verfügung. Diesen erreichen Sie telefonisch unter der01805 594500.

Den Rettungsdienst und die Feuerwehr erreichen Sie unter der 112. Die Polizei erreichen Sie im Notfall unter der 110.