Genossenschaftliches Wohnen: Stark in der Gemeinschaft
"Wir sind für Sie da!" bedeutet, dass wir unser Handeln nicht nur auf die Vermietung und Verwaltung unseres Wohnbestandes beschränken, sondern auch bereit sind, Sie zu unterstützen und Ihre aktuelle Situation zu verstehen. Genossenschaft steht bei uns für Zusammenhalt.
In Zeiten von Homeoffice und grenzenlosen Möglichkeiten der Online-Kommunikation rückt das Wir-Gefühl zunehmend in den Hintergrund. Dabei lebt es sich so viel schöner in einer Gemeinschaft.
Wir möchten diesem Individualismus-Trend entgegenwirken, indem wir Austausch, Hilfe und eine enge Nachbarschaft fördern. Das Wir-Gefühl ist uns wichtig und wenn wir als Genossenschaft dazu beitragen können, dann haben wir unser Ziel erreicht.
Des Weiteren haben wir drei Bausteine aufgestellt, die unser Handeln begründen und nach denen wir uns tagtäglich bei unserer Arbeit richten.
Unsere 3 Bausteine für ein zufriedenes Zuhause
Zufriedenheit? Wir wissen, dass dies ein hohes Ziel ist, doch wir geben jeden Tag alles dafür, unseren Mitgliedern dieses Versprechen zu erfüllen. Diese 3 Haupt-Bausteine sollen uns gemeinsam in Richtung Zufriedenheit und Sicherheit führen.
1. Wir-Gefühl
Viel mehr als nur ein Vermieter: Eine starke Gemeinschaft! Unsere Genossenschaft lebt von unseren Mitgliedern, jedem einzelnen gehört mit den gezeichneten Genossenschaftsanteilen ein Stück vom großen Ganzen. So entsteht eine tolle, lebendige Nachbarschaft und ein einzigartiges Miteinander.
2. Bezahlbare Wohnqualität
Schöner und bezahlbarer Wohnraum für alle – das ist als Ziel von Wohnungsbaugenossenschaften auch einer unserer Grundsätze. Unsere Einnahmen fließen ins genossenschaftliche Vermögen, kommen mit Investitionen in Instandhaltung, Modernisierung und Neubauten der Gemeinschaft zugute: Für eine sichere, starke Zukunft.
3. Rundum informiert
Ob Fragen zum Mietverhältnis, zur Mitgliedschaft, zu technischen Angelegenheiten: Wir wissen wovon wir reden, damit wir Ihnen kompetent Antwort geben können auf alles, was Sie rund ums Thema Wohnen bewegt. In Sachen Service, Verwaltung und Organisation ist unser Team bestens aufgestellt!
Soziale Wohnraumförderung: Wohnglück für alle!
Hamburg, München, Stuttgart, Düsseldorf – Deutschlands Großstädte sind bekannt für hohe, weiter steigende Mieten. Aber nicht nur in den Metropolen wird es für viele Menschen immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Mit sozialer Förderung realisieren wir Neubau-, Sanierungs- oder Modernisierungsprojekte durch besonders günstige Darlehen und Zuschüsse. Und hiervon profitieren am Ende insbesondere unsere Mieter und Mitglieder!
Qualitativ hochwertiger und komfortabler Wohnraum ist auf dem freien Markt häufig nicht für jeden in der erforderlichen Größe oder mit der benötigten Ausstattung erschwinglich oder gar nicht erst verfügbar, z. B. für kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende und ältere oder behinderte Menschen – Stichwort barrierearm. Da muss man doch was tun können! Und genau das tun wir: Wir nutzen die soziale Wohnraumförderung, um bezahlbaren Wohnraum für unsere Mitglieder und für die, die es noch werden wollen, zu schaffen!
Wer darf so bauen? Wer darf hier wohnen?
„Einfach so“ gibt es keine Zuschüsse: Die Vergabe der Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein ist, wie in allen anderen Bundesländern, an konkrete Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Als Investor und Bauherr durchlaufen wir ein aufwendiges Verfahren bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), innerhalb dessen wir das geplante Projekt skizzieren, Kosten- und Finanzierungsstruktur sowie die Wirtschaftlichkeit darlegen. Hierbei arbeiten wir Hand in Hand mit der jeweiligen Gemeinde.
Wer mit seinem Haushaltseinkommen die Miete einer am Markt angebotenen Wohnung nicht bestreiten kann, der bekommt bei sozial gefördertem Wohnraum eine Chance! Zunehmend sind das übrigens Menschen, deren Einkünfte nicht als „gering“, sondern als „mittleres“ Einkommen eingestuft werden und bei denen es trotzdem nicht reicht. Dies möchten wir an folgendem Beispiel für Sie verdeutlichen:
Ein alleinerziehender Elternteil von zwei Kindern mit einem Einkommen von bis zu € 3.560 monatlich erfüllt die Voraussetzungen, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.
Rund ein Drittel unseres Wohnungsbestandes unterliegt derzeit der sozialen Wohnraumförderung und weist somit vergleichsweise niedrige Mieten auf. Für die Anmietung einer dieser begehrten Wohnungen ist der Nachweis Ihrer Berechtigung allerdings unumgänglich. Kurzum: Ohne Wohnberechtigungsschein geht’s nicht!
Im Detail ergibt sich aus dem § 8 des Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG), welche Einkommensgrenzen von interessierten Haushalten nicht überschritten werden dürfen, um Anspruch auf den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines zu haben. Ganz einfach und unkompliziert können Sie Ihren Anspruch jedoch auch über einen Wohnberechtigungsscheinrechner prüfen lassen. Nutzen Sie für eine erste Einschätzung gerne das Formular unter www.wbs-rechner.de.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann beantragen Sie Ihren Wohnberechtigungsschein am besten direkt bei der Gemeinde, in der Sie aktuell wohnen. Auf die Plätze, fertig, los!